Vorsorgeuntersuchungen zum Ausschluss von Netzhautveränderungen

Am Augenhintergrund können Netzhautveränderungen vorliegen, die nur bei frühzeitiger Erkennung gut zu behandeln sind.

  • Netzhautdegenerationen durch Kurzsichtigkeit
  • Veränderungen der Blutgefäße bei Bluthochdruck, Arteriosklerose (Gefäß­verkalkung) oder Diabetes mellitus
  • Altersbedingte Veränderungen der Netzhautmitte (Makuladegeneration)
  • Tumore

Zu dieser Untersuchung ist eine Pupillenerweiterung mit Augentropfen erforderlich. Dieser Vorgang dauert je nach Alter bis zu einer Stunde. Danach sind Sie lichtempfindlich und dürfen 3-4 Stunden kein Fahrzeug lenken oder Maschinen bedienen.

Als Vorsorgeuntersuchung werden die Kosten nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Werden hierbei Erkrankungen festgestellt, erfolgen weitere Behandlungen im Rahmen der gesetzlichen Leistungspflicht der Krankenkasse.

Zusätzlich kann noch eine Untersuchung der Netzhautschichten mit dem OCT erfolgen.

Hierbei werden schon frühe Veränderungen in den tiefen Netz­haut­schichten sichtbar gemacht. Solange diese nur ein Auge betreffen, wird die Erkrankung der Makula oft nicht bemerkt, da das gesunde Auge die verminderte Sehleistung kompensiert.

Je früher eine Erkrankung der Makula erkannt wird, desto besser sind die Behandlungserfolge.



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