Früherkennung der kindlichen Sehschwäche

Wichtig für die Sehentwicklung des Kindes ist, dass frühzeitig Sehstörungen erkannt werden. Nur dann bringt die Behandlung die besten Erfolge. Im Rahmen der kassenärztlichen Untersuchung durch Kinderarzt oder Augenarzt ohne Pupillenerweiterung können solche frühen Störungen oft nicht entdeckt werden. Besonders einseitige Sehfehler fallen in der Regel nicht auf. Immer noch wird bei jedem 20. Kind eines Jahrgangs bei der Einschulungsuntersuchung eine Schwachsichtigkeit (Amblyopie) festgestellt. Der Augenarzt kann bereits bei Säuglingen und Kleinkindern feststellen, ob eine Sehschwäche vermutet werden muss.

Alle Kinder sollten einer umfassenden augenärztlichen Untersuchung zugeführt werden. Im Rahmen der gesetzlichen Kranken­ver­sicherung wird diese nur bei folgenden Auffälligkeiten durchgeführt:

  • Schielen
  • Kopfschiefhaltung
  • Augenzittern
  • Hornhauttrübungen
  • Grau-weißliche Pupillen
  • Große lichtscheue Augen
  • Lidveränderungen, besonders wenn das Lid die Pupille bedeckt
  • Frühgeburt
  • Systemerkrankungen mit Augenbeteiligung

Gerne vereinbaren wir Spezialtermine für behinderte Kinder.

Darüber hinaus bieten wir Vorsorgeuntersuchungen als privatärztliche Leistungen an. Diese empfehlen wir bei familiär erhöhtem Risiko für Schielen, Fehlsichtigkeit, erblichen Augenkrankheiten. Alle unver­dächtigen Kinder sollten zwischen dem 8. und 12. Lebensmonat und mit 3 Jahren zur rechtzeitigen Entdeckung einer Sehschwäche augenärztlich untersucht werden.

Auch Schulkinder sollten vorsorglich regelmäßig auf Sehfehler untersucht werden. Durch genaues Beobachten können Eltern dazu beitragen, frühzeitig eine Fehlentwicklung festzustellen.

Die Gebühr für eine Kinderuntersuchung ohne medizinisch begründeten Krankheitsverdacht beträgt € 50,00 und für eine zusätzliche Unter­suchung mit Pupillenerweiterung zur Sicherheit € 30.00.



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